Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist im Idealfall ein notariell beglaubigtes Dokument*, in dem eine Vertrauensperson Ihrer Wahl festgelegt ist, die stellvertretend für Sie handeln, entscheiden und Verträge abschließen kann.
Sie legen fest, ob diese Vollmacht umfassend oder nur für bestimmte Aufgaben gelten soll. Jederzeit können Sie die Vollmacht inhaltlich verändern oder der Vertrauensperson auch wieder entziehen.
Die Vorsorgevollmacht greift nur dann, wenn Sie persönlich nicht mehr in der Lage sind, Dinge selbst zu bewältigen.
*Ist ein Notar nötig?
Eine Vorsorgevollmacht sollte von einem Notar beglaubigt oder beurkundet werden. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
Konkrete Inhalte
Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Bankangelegenheiten, Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim u. v. m. beziehen.
Aber auch persönliche Wünsche in Bezug auf gesundheitliche Angelegenheiten können formuliert werden, wie z.B. die Einwilligung oder Untersagung von ärztlichen Maßnahmen. Hier muss explizit die Befugnis des Bevollmächtigten erwähnt werden.
Wirklich nötig?
Es ist Tatsache, dass nahe Angehörige, wie Ehepartner oder Kinder, nicht automatisch an die Stelle eines Betreuers treten, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen (wie oben aufgeführt) zu treffen. Liegt also keine Vorsorgevollmacht vor, so wird das Amtsgericht über einen Betreuer entscheiden. Dies kann unter Umständen auch eine fremde Person sein, die nichts mit Ihnen oder Ihrer Familie zu tun hat.
Vertrauensperson als Bevollmächtigter
Sie sollten unbedingt eine Person wählen, der Sie vollkommen vertrauen und die Sie sehr gut kennt. Damit diese Person auch in Ihrem und nicht im eigenen Sinne entscheiden und handeln wird, gesetzt dem Fall, dass dies einmal nötig sein sollte.
Je nach Ihrem Auftrag darf ein Bevollmächtigter dann über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder über gesundheitlichen Fragen entscheiden.
Tipp: Es ist zwar möglich, jedoch nicht empfehlenswert, je nach Themenbereich verschiedene Bevollmächtigte zu benennen. Entscheiden Sie sich für 1 Vertrauensperson und zudem für einen Stellvertreter, falls der Bevollmächtigte verhindert sein sollte.