Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung in Bezug auf künftige medizinische und pflegerische Behandlungen. Mit ihr entscheidet der Patient darüber, ob und welche medizinischen Maßnahmen in einem konkreten Krankheitszustand gewünscht oder nicht gewünscht sind. Solch eine Verfügung steht oft im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen oder Therapien. Sie können den Inhalt dieses Dokuments jederzeit anpassen oder ändern.

Konkrete Inhalte

  •  Möglichst exakte Beschreibung, in welcher Situation Ihre Patientenverfügung in Kraft treten sollte (Endstadium einer tödlichen Krankheit, Koma, …)
  • Genaue Regeln für eine Schmerzbehandlung, lebenserhaltende Maßnahmen, ob künstliche Ernährung oder nur Durst löschen gewünscht ist, der Wunsch nach Wiederbelebung besteht und Weiteres.
  • Wünsche über religiöse Unterstützung
  • Vorgaben, die das Sterben und den Sterbeort betreffen (etwa “möchte in vertrauter Umgebung sterben”)

Ist ein Notar nötig?

Eine Patientenverfügung, die ohne Notar erstellt wurde, ist in der Regel gültig. Folgende Punkt müssen erfüllt sein:

  • Eigenhändig unterschrieben
  • In Schriftform vorliegend
  • Sie sind volljährig und einwilligungsfähig
  • muss in regelmäßigen Abständen erneut unterschrieben werden, um den Willen, bzw. Geschäftsfähigkeit immer wieder zu bestätigen.

Einer Patientenverfügung mit einem Notar  kann mehr Nachdruck verliehen werden und Verdachtsfälle einer Fälschung können ausgeschlossen werden. Die Geschäftsfähigkeit wird vom Notar festgestellt, somit ist dieses Dokument ab Unterzeichnung bindend. 

 

Wirklich nötig?

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, muss das Gericht einen Betreuer bestimmen. Der Betreuer entscheidet anschließend, ob der Arzt eine Behandlung vornehmen soll oder nicht. Auch hier gilt: Familienangehörige wie Ehepartner oder Kinder können nicht entscheiden.

Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht?

Eine Patientenverfügung regelt, in welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall einwilligen oder welche Maßnahmen nicht angewandt werden sollen. Mit der Vorsorgevollmacht sorgen Sie für die Durchsetzung Ihres in der Patientenverfügung festgelegten Willens. Daher ist es sehr ratsam, beides in Kombination zu haben.

Oft liest man auch noch etwas von Betreuungsverfügung?

  1. Vorsorgevollmacht, damit Sie in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne vertreten werden.
  2. Patientenverfügung erklärt, wie die medizinische Versorgung geregelt ist.
  3. Betreuungsverfügung ist dann notwendig, wenn Sie trotz der Vorsorgevollmacht für einen darin noch nicht geregelten Fall einen gesetzlichen Vertreter brauchen. Die Betreuungsverfügung ist eine zusätzliche Rückversicherung, dass für Sie auf keinen Fall ein Betreuer durch ein Amt bestimmt werden muss.