Patientenverfügung
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist die Willenserklärung in Bezug auf künftige medizinische und pflegerische Behandlungen. Mit ihr entscheidet der Patient darüber, ob und welche medizinischen Maßnahmen in einem konkreten Krankheitszustand gewünscht oder nicht gewünscht sind. Solch eine Verfügung steht oft im Zusammenhang mit lebensverlängernden Maßnahmen oder Therapien. Sie können den Inhalt dieses Dokuments jederzeit anpassen oder ändern.
Konkrete Inhalte
- Möglichst exakte Beschreibung, in welcher Situation Ihre Patientenverfügung in Kraft treten sollte (Endstadium einer tödlichen Krankheit, Koma, …)
- Genaue Regeln für eine Schmerzbehandlung, lebenserhaltende Maßnahmen, ob künstliche Ernährung oder nur Durst löschen gewünscht ist, der Wunsch nach Wiederbelebung besteht und Weiteres.
- Wünsche über religiöse Unterstützung
- Vorgaben, die das Sterben und den Sterbeort betreffen (etwa “möchte in vertrauter Umgebung sterben”)
Ist ein Notar nötig?
Eine Patientenverfügung, die ohne Notar erstellt wurde, ist in der Regel gültig. Folgende Punkt müssen erfüllt sein:
- Eigenhändig unterschrieben
- In Schriftform vorliegend
- Sie sind volljährig und einwilligungsfähig
- muss in regelmäßigen Abständen erneut unterschrieben werden, um den Willen, bzw. Geschäftsfähigkeit immer wieder zu bestätigen.
Einer Patientenverfügung mit einem Notar kann mehr Nachdruck verliehen werden und Verdachtsfälle einer Fälschung können ausgeschlossen werden. Die Geschäftsfähigkeit wird vom Notar festgestellt, somit ist dieses Dokument ab Unterzeichnung bindend.