Eine Patientenverfügung, die ohne Notar erstellt wurde, ist in der Regel gültig. Folgende Punkt müssen erfüllt sein:
- Eigenhändig unterschrieben
- In Schriftform vorliegend
- Sie sind volljährig und einwilligungsfähig
Einer Patientenverfügung mit einem Notar kann mehr Nachdruck verliehen werden und Verdachtsfälle einer Fälschung können ausgeschlossen werden.